5 Tage Bildungszeit bald auch in Sachsen?

Das Recht besitzen, 5 Tage im Jahr zu nutzen, um sich persönlich, beruflich und ehrenamtlich weiterzubilden. Das klingt gut und würde dir helfen, dein ehrenamtliches Engagement noch weiter auszubauen? Dann solltest du die kommenden Zeilen genauer lesen.

Das Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ hat in der vergangenen Woche die Forderung für ein Recht auf Bildungsfreistellung und die Planung eines Volksanstrags in Dresden vorgestellt. Bereits in 14 Bundesländern ist dieses Recht gang und gäbe – ausschließlich in Bayern und Sachsen gibt es jenes nicht.

Damit sich dies ändert, wird das Bündnis einen Volksantrag stellen. Hierfür benötigt man 40 000 Stimmen, welche ab September gesammelt werden.

Für weitere Informationen bezüglich des Vorhabens lohnt sich ein Blick auf die Homepage des Bündnisses. Diese ist unter folgendem Link erreichbar.

Zusatzinformation:

Wer ist laut Sächsischer Landesverfassung bei einem Volksantrag stimmberechtigt:

(1) Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, die jeweils am Tag der Unterzeichnung des Volksantrages oder Volksbegehrens oder am Abstimmungstag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Freistaates Sachsen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst dort gewöhnlich aufhalten, falls sie keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, und

3. nicht nach Absatz 2 vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(2) Ausgeschlossen vom Stimmrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

(3) Bei der Berechnung der Dreimonatsfrist nach Absatz 1 Nr. 2 ist der Tag der Wohnungs- oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.